Fachbeitrag

App „Flugärger“ - Reisehilfe für Fluggäste

1 min
02 December 2019

App „Flugärger“ - Reisehilfe für Fluggäste

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Flugverspätung oder Annullierung? Die App „Flugärger“ hilft Reisenden schnell und unkompliziert, ihre Rechte durchzusetzen. Erfahren Sie, wie die digitale Lösung Betroffenen zu Entschädigungen verhilft und den Stress bei Reiseproblemen reduziert!

Schnelle Hilfe bei Verspätungen und Entschädigungen

Als konkrete Reisehilfe für Fluggäste aus Deutschland hat die Verbraucherzentrale NRW (Nordrhein-Westfalen) eine kostenlose App namens “Flugärger” entwickelt. Diese überprüft einfach und schnell, ob Reisende bei Flugverspätungen einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung besagt, dass Fluggäste bei Annullierung eines Fluges oder bei Verspätungen ab drei Stunden das Anrecht auf eine Ausgleichszahlung haben. Diese Zahlung kann je nach Flugstrecke zwischen 250 Euro und 600 Euro betragen, unabhängig vom Preis des Tickets. Zudem können weitere Ausgaben wie Hotelkosten oder Verpflegung zurückverlangt werden, wenn diese Leistungen vom Fluganbieter verweigert wurden. Eine Ausnahme bilden Fälle, die auf “höhere Gewalt” oder “außergewöhnliche Umstände”, wie Wetterlage, Vogelschlag oder einen Systemausfall am Terminal,  zurückzuführen sind.

So erleichtert die App die Forderung von Ausgleichszahlungen

Bisher war die Einforderung von Entschädigungsansprüchen eine aufwendiges Prozedere, das nur wenige der Reisenden nutzten. Dank der neuen App ist es nun jedoch möglich, in wenigen Schritten herauszufinden, ob einem eine Ausgleichszahlung zusteht und in welcher Höhe.

Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung werden Umstände des Problems sowie Flugnummer und Abflugdatum abgefragt. Die Anwendung hat Zugriff auf eine Datenbank, welche tatsächliche Abflug- und Ankunftszeiten von bis zu 96 Prozent aller Flüge weltweiten ab dem 1. Mai 2019 beinhaltet. Anschließend berechnet die App die Summe, auf die der Reisende Anspruch hat und erstellt ein Forderungsanschreiben, welches per E-Mail oder Post an die entsprechende Fluglinie gesendet werden kann.

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